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  • Großmann & Fischer
    Inhaber:
    Dipl.-Ing. (FH) Heiko Fischer
    Bahnhofstr. 34
    01968 Senftenberg

    Telefon 03573 792444
    Telefax 03573 369638

    Schadengutachten

    Nach dem Eintritt eines Unfallschadens an Kraftfahrzeugen ist die Beauftragung  eines Kfz-Sachverständigen  oftmals unabdingbar.

    Neben der Beweissicherung über die entstandenen Schäden werden in einem Sachverständigengutachten die Reparaturtechnologie und damit die Höhe der unfallbedingten Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer, eine mögliche merkantile (kaufmännische) Wertminderung, –bei Vorlage eines wirtschaftlichen Totalschadens-  der Restwert des beschädigten Fahrzeuges und die Wiederbeschaffungsdauer festgelegt.
    Weiterführende Aussagen beziehen sich ggf. auf vorhandene reparierte bzw. unreparierte Vorschäden sowie die Plausibilität und Kompatibilität des Schadens.

    Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können Sie ab einer Schadenhöhe von 750,- EUR einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie tragen damit zur Beweissicherung bei und sind in der Lage, Ihre Ansprüche klar zu definieren. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind den Wiederherstellungskosten zuzuordnen und müssen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
    Bei einfach gelagerten Schäden bieten wir Kostenvoranschläge, Reparaturkalkulationen bzw. Schadenkurzberichte an.

    Im Bereich der Kaskoschadenfälle (selbst verursachte Schäden) erstellen wir nach Freigabe durch den Versicherer in dessen Auftrag Gutachten u.a. für Brand-, Diebstahl-, Wild-, Hagel- & Überschwemmungsschäden. Beachten Sie als Versicherungsnehmer hier das Weisungsrecht Ihres Versicherers!   


       (c) 2008 Großmann + Fischer