Großmann & Fischer
Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) Heiko Fischer
Bahnhofstr. 34
01968 Senftenberg
Telefon 03573 792444
Telefax 03573 369638 |
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Schadengutachten
Nach
dem Eintritt eines Unfallschadens an Kraftfahrzeugen ist die Beauftragung eines
Kfz-Sachverständigen oftmals unabdingbar.
Neben der Beweissicherung über die entstandenen Schäden
werden in einem Sachverständigengutachten die Reparaturtechnologie und damit die Höhe
der unfallbedingten Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer,
eine mögliche merkantile (kaufmännische) Wertminderung, –bei
Vorlage eines wirtschaftlichen Totalschadens- der Restwert des beschädigten
Fahrzeuges und die Wiederbeschaffungsdauer festgelegt.
Weiterführende Aussagen beziehen sich ggf. auf vorhandene reparierte bzw.
unreparierte Vorschäden sowie die Plausibilität und Kompatibilität
des Schadens.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt
werden, können Sie ab einer Schadenhöhe von 750,- EUR einen Sachverständigen
Ihrer Wahl beauftragen. Sie tragen damit zur Beweissicherung bei und sind in
der Lage, Ihre Ansprüche klar zu definieren. Die Kosten für das Sachverständigengutachten
sind den Wiederherstellungskosten zuzuordnen und müssen, sofern kein Bagatellschaden
vorliegt, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Bei einfach gelagerten Schäden bieten wir Kostenvoranschläge, Reparaturkalkulationen
bzw. Schadenkurzberichte an.
Im Bereich der Kaskoschadenfälle (selbst verursachte Schäden) erstellen
wir nach Freigabe durch den Versicherer in dessen Auftrag Gutachten u.a. für
Brand-, Diebstahl-, Wild-, Hagel- & Überschwemmungsschäden. Beachten
Sie als Versicherungsnehmer hier das Weisungsrecht Ihres Versicherers!
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